Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen, die Anspruch auf Übernahme von
Schülerfahrkosten haben, können auf Antrag einen Ausgleichsbetrag bekommen, wenn sie mit dem
Fahrrad zur Schule fahren und dem Schulträger dadurch keine Schülerfahrkosten entstehen.
Der Ausgleichsbetrag liegt für das Schuljahr 2023/24 bei 5,11€ schulwöchentlich. Eine Auszahlung
erfolgt jeweils zum Ende des Schulhalbjahres.
Anträge können ab sofort im Schülersekretariat abgeholt werden.

Eine Abgabe der Formulare ist bis
spätestens 15.09.2023 möglich.