Unsere Streitschlichter

In unserer Schule versuchen Schülerinnen und Schüler Streitigkeiten selbstverantwortlich und friedlich zu lösen. Was verbirgt sich hinter dem Streit-Schlichter-Programm?

Der Streit ist das Austragen eines Konflikts. Konflikte gehören zum Leben wie die Luft zum Atmen. Konflikte entstehen unweigerlich überall dort, wo Menschen miteinander zu tun haben, wo Verschiedenartigkeit, unterschiedliche Bedürfnisse, Reaktionsweisen, Meinungen und Ziele aufeinandertreffen.

Unser Ziel in der Schule ist es, eine Kultur des Streitens aufzubauen, da es eine konfliktfreie Gesellschaft nicht gibt. Dazu müssen wir unseren Kindern klare Regeln und Maßstäbe an die Hand geben, sie zu verantwortlichem Handeln, zu Toleranz, Kreativität und Verständigungsbereitschaft befähigen. Es kann also weder darum gehen, ob Konflikte und Streit sein dürfen, noch darum, wie sie vermieden werden können. Die Frage ist vielmehr wie gestritten wird und wie es zu einer Verständigung kommt.

Genau hier setzt die Schüler-Streitschlichtung an. Es ist ein Verfahren zur selbstverantwortlichen, gewaltfreien Konfliktregelung. Schüler-Schlichtung kommt aus dem Bereich „mediation“ = Vermittlung. Das Verfahren ist die Vermittlung in Konfliktfällen durch unparteiische Dritte. Es traut den Konfliktparteien die Kompetenz zu, den Konflikt mit Hilfe eines Vermittlers zu lösen.

Dies sind an unserer Schule Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs. Im 8. Jahrgang wurden sie im Rahmen einer Streitschlichter-AG intensiv ausgebildet, damit sie in der Lage sind, leichte, alltägliche, häufig vorkommende Streitfälle, in die ein Kind verwickelt werden könnte, selbständig zu schlichten.

(Streitschlichtung kann nicht stattfinden, wenn es sich um kriminelle Fälle, wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung o.ä. handelt.)

Die Schülerschlichter helfen den Streitenden in einer Schlichtungsverhandlung eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese Verhandlung läuft in ganz bestimmten, festgelegten Schritten ab. Sie ist keine Gerichtsverhandlung, in der es darum geht, den Schuldigen zu bestimmen und ihn zu bestrafen. Aufgabe des Schlichters ist es, sich das Anliegen aller Beteiligten anzuhören, den Konflikt klar herauszuarbeiten, die Gefühle der Streitenden ausdrücken zu lassen und auf diesem Weg Lösungsmöglichkeiten zu finden, auf die die Konfliktparteien sich einigen können und die sie  in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten und unterzeichnen. Die Umsetzung wird dann von den Schlichtern bei einem Folgetermin kontrolliert. Das ganze Gespräch unterliegt natürlich der Geheimhaltung. Wichtig ist, dass keiner der Streitenden sich als Verlierer fühlt, dass ein Weg gefunden wird, dass sich die Streithähne nach der Auseinandersetzung noch in die Augen schauen können.

Voraussetzung für den Erfolg einer Schlichtung ist allerdings, dass beide Konfliktparteien freiwillig an der Schlichtungsverhandlung teilnehmen.