Durch den Entfall der Testpflicht in Schulen gilt seit dem 12.04.2022 folgende Handlungsempfehlung des Kreises Wesel:

  • Meldungen einer SARS CoV-2 Infektion bei Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen oder anderem Personal, ebenso die Meldung von Kontaktpersonen erfolgen nicht mehr durch die Schulen.
  • Eine Benachrichtigung des Fachdienstes Gesundheitswesen erfolgt bei positivem Nachweis automatisch durch die Teststelle.
  • Kontaktpersonen sind von der infizierten Person selbstständig zu melden und zu informieren.

Sollten Sie Fragen zu dieser Regelung haben, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Kreises Wesel.