11.12.2020

Vor 84 Jahren wurde unser Namensgeber, der Moerser Widerstandskämpfer Hermann Runge, von einer eigens nach Düsseldorf angereisten Kammer des Volksgerichtshofes zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt.

Eineinhalb Jahre nach der Verhaftung wurden Hermann Runge und seine Mitstreiter wegen des Vorwurfes des Hochverrates angeklagt und 1936 im nachfolgenden Prozess zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Laut Anklage wurden die Widerstandskämpfer bezichtigt, „an dem Aufbau einer illegalen sozialdemokratischen Organisation mitgewirkt zu haben, die die Einfuhr und Verbreitung hochverräterischer Druckschriften …. und die Übermittlung von Nachrichten über innerdeutsche Verhältnisse in das Ausland betrieben zu haben.“

Hermann Runge konnte kurz vor der Ankunft der US-Amerikaner von einem Außenposten des Zuchthauses Lüttringhausen fliehen, während 50 seiner politischen Mitgefangenen am Wenzelnberg mit Genickschuss ermordet wurden.

Hermann Runge wurde 1948 in den Parlamentarischen Rat gewählt, der das heutige geltende Grundgesetz der Bundesrepublik erarbeitete. 1949 gewann er ein Direktmandat im Wahlkreis Remscheid – Solingen und 1953 zog er über die Landesliste der SPD Nordrhein-Westfalen ins Parlament ein. Außerdem war er 1946/47 und 1958–1966 Mitglied des Landtages in Nordrhein-Westfalen.