Informationen zum Schulbetrieb ab dem 26. Oktober 2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie ihr/Sie sicherlich den Medien entnommen habt/haben, gilt nach den Herbstferien, ab Montag, dem 26. Oktober 2020, erneut eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden der HRG sowie auch im Unterricht (einschließlich Prüfungen).
Diese Entscheidung der Landesregierung NRW trägt der Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens im Land aber auch im Kreis Rechnung.
Bislang ist es uns an der HRG gut gelungen, den Präsenzunterricht mit einem geregelten Tagesablauf für die Schülerinnen und Schüler und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Austausch mit der Lehrkraft zu gewährleisten. Dies soll auch bei nun gestiegenen Infektionszahlen und einer insgesamt dynamischen Lage garantiert bleiben.
Deshalb weisen wir euch/Sie bereits heute auf die einzuhaltenden Regelung für die Mund-Nasen-Bedeckung hin, damit wir gemeinsam mit den entsprechenden Informationen in den Schulalltag am kommenden Montag starten.
Zur Rückkehr nach den Ferien möchten wir Sie/euch auf den folgenden Link des Schulministeriums hinweisen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201006_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf
In den kommenden Monaten wird ein besonderes Augenmerk und die Verpflichtung auf das Lüften in den Klassenräumen gelegt. Deshalb bitten wir entsprechend der aktuellen Witterungslage um entsprechende, wärmende Kleidung (“Zwiebelschalenprinzip”).
Weiterhin möchten wir euch/Sie darum bitten regelmäßig die aktuellen Informationen auf unserer Homepage zur Kenntnis zu nehmen!
Ihr Schulleitungsteam