Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir grüßen Sie und euch zu Beginn des neuen Jahres mit den besten Wünschen für 2021. Wie der Presse bereits zu entnehmen war, findet bis einschließlich 31.01.2021 für alle Jahrgänge kein Präsenzunterricht statt. Für die Zeit des Distanzunterrichtes sind wir jedoch an der HRG gut aufgestellt und haben schon gute Erfahrungen im letzten Jahr mit unserer G-Suite sammeln können.

Ausschließlich für  den Jahrgang 5 und 6 gelten, wie vor den Ferien, die Regelungen zur Notbetreuung.
Für die Jahrgänge 5 und 6 halten wir ein Aufsichtsangebot (Notbetreuung) für die Kinder vor, die zu Hause nicht betreut werden können. Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um Unterricht. Von den Klassenlehrer/innen erhalten Ihre Kinder während des Lockdowns die zu erledigenden Aufgaben über die G-Suite. Wenn Sie möchten, dass Ihre Kinder die Aufgaben während der Betreuung in der Schule erledigen, geben Sie den Kindern bitte alle hierzu notwendigen Arbeitsmaterialien, Bücher, digitalen Endgeräte etc. mit. Die Personen, die die Aufsicht in den Betreuungszeiten übernehmen, haben weder Einblick in die jeweils gestellten Aufgaben noch Zugang zu den ggf. erforderlichen Lehrwerken o.ä.. 
Bitte beachten Sie, dass die Mensa während des Lockdowns keine Verpflegung anbietet. Geben Sie Ihrem Kind daher bitte ausreichend Essen und Getränke mit. Bitte melden Sie sich, wenn nicht schon geschehen bis Samstag, den 09.01.2021.

Bitte verwenden Sie dieses Formular (bitte anklicken): Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021

Einige Informationen, die jetzt wichtig sind, haben wir bereits auf der Homepage verlinkt. Weitere Konkretisierungen zum Lernen auf Distanz und zur Ausgestaltung der Zeit bis zu den Halbjahreszeugnisse werden am Montag folgen.

Am Montag werden in der Zeit von 8 bis 9 Uhr die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Schülerinnen und Schüler in einer Videokonferenz (Meet) begrüßen und Einzelheiten für das weitere Vorgehen bis zum 31.01.2021 mitteilen. 

Anschließend werden die Lehrerinnen und Lehrer, wie bereits auch heute, die Ausgestaltung der kommenden Wochen planen, sodass der Distanzunterricht am Dienstag, dem 12.01.2021 ebenfalls nach einer Videokonferenz der Klassenleitungen der S I in der 1. und 2. Stunde, im Rahmen des Schattenstundenplans erfolgen wird. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet am Distanzunterricht teilzunehmen. Sollten Schülerinnen und Schüler nicht am digitalen Unterricht teilnehmen können, weil die medialen Voraussetzungn nicht vorhanden sind, melden Sie sich bitte bei den zuständigen Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen. Diese werden Ihren Kindern mitteilen, ob und wie Arbeitsmaterial in der Schule abgeholt werden kann. Bitte denken/denkt Sie/ihr daran , dass alle Leistungen, die im Lernen auf Distanz erbracht werden, in die Leistungsbewertung einfließen. 

“Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskol- legs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.“

(MSB, 07.01.2021)

Zu noch ausstehenden Klausuren/Nachschreibtermin sowie mündlichen Prüfungen erfolgen die Informationen zeitnah über die Abteilung III. Eine weitere Besonderheit gilt für die Schülerinnen und Schüler der Q2. Für diese Jahrgangsstufe beginnt der Distanzunterricht am Montag den 11.01.2021 gemäß des Schattenstundenplans. 

Da bis zum 31.01.2021 alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf Distanz unterrichtet werden, möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf das für diese Zeit gültige Entschuldigungsverfahren hinweisen und erneut eine aktuelle Abfrage zur digitalen Ausstattung durchführen.

Entschuldigungsverfahren:
Bei einer Erkrankung, die dazu führt, dass vorübergehend keine Aufgaben in der Zeit des Lernens auf Distanz erledigt werden können, ist eine Krankmeldung in der Schule erforderlich.Dies kann entweder per Mail oder telefonisch im Sekretariat der Schule erfolgen (bis um 7.45 Uhr des entsprechenden Tages).Die dort eingegangenen Krankmeldungen werden dann vom Sekretariat an die jeweiligen Klassenlehrer/innen und Tutor/innen weitergeleitet.Durch Krankheit versäumter Unterrichtsstoff ist (wie sonst auch) nachzuarbeiten.

Digitale Ausstattung

Um eine aktualisierte Übersicht über die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am Lernen auf Distanz zu gewinnen, bitten wir Sie an einer Umfrage teilzunehmen. Den entsprechenden link finden Sie in der Email, die Ihr Kind am 08.01.2021 von der Schule erhalten hat.

Vielen Dank und viele Grüße
Ihr und euer Schulleitungsteam